Der technische Sachverständige im Verkehrsstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „2023, p. 101 (#03) {{Intro|Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Rechtspflege in Deutschland geht mit einem hohen Maß an Vertrauen einher, das die Menschen dieser Tätigkeit und damit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen entgegenbringen; auch ein Selbstverständnis der Sachverständigen an die Einhaltung von Standesregeln wird vorausgesetzt. Es sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 26: Zeile 26:




 
[[Kategorie:2023]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Juristik]]
[[Kategorie:Juristik]]

Aktuelle Version vom 2. März 2023, 13:16 Uhr

2023, p. 101 (#03)


Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Rechtspflege in Deutschland geht mit einem hohen Maß an Vertrauen einher, das die Menschen dieser Tätigkeit und damit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen entgegenbringen; auch ein Selbstverständnis der Sachverständigen an die Einhaltung von Standesregeln wird vorausgesetzt. Es sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen erforderlich, um die besondere Sachkunde und das Fachwissen in Gutachtenform nachvollziehbar darzustellen. In der täglichen Praxis zeigt sich, dass die Auswahl des falschen Sachverständigen zu immensen Problemen führen kann.


The technical expert in criminal traffic law
The importance of the work of a publicly appointed and sworn expert for the administration of justice in Germany requires a high degree of trust that people place in the work of court-appointed experts; but it also requires that experts see themselves as bound by the rules of professional conduct. In addition, above-average knowledge, skills and practical experience are required in order to present the special expertise and specialist knowledge in a comprehensible manner in the form of an expert report. Daily practice shows that choosing the wrong expert can lead to immense problems.


Zitat

Schröder, J.: Der technische Sachverständige im Verkehrsstrafrecht. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 61 (2023), pp. 101 – 105 (#03)

Inhaltsangabe

Anmerkungen

Beiträge zum Thema im VuF

Siehe auch