Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert

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2005, p. 31 (#2)

Der Fahrzeugrestwert nach einem Unfallschaden steht seit Beginn der Mobilität im Kreuzfeuer der Interessen. Die zugehörige heutige Rechtsprechung ist dementsprechend auch alles andere als einheitlich, so dass immer noch keine ausreichende rechtliche Sicherheit für die Schadenabwicklung gegeben ist. Mit der Internetpräsenz der Online-Restwertbörsen und dem Zugang dazu hoffte man zunächst, weitere Transparenz und diese notwendige Sicherheit erhalten zu können. Jedoch spricht sich aus gutem Grund die aktuelle höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung gegen die Verwendung des Internetmarktes aus.


Zitat

Schrodt, M.: Der betriebswirtschaftlich kalkulierte Fahrzeugrestwert. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 43 (2005), pp. 31 – ?? (#2)

Inhaltsangabe

Der Autor stellt einen rechnerischen Lösungsansatz vor, anhand dessen sich der Restwert ermitteln lasse. Grundlage ist dabei der Händlereinkaufswert. Von diesem werden dann in einem prozentualen Ermessensspielraum Lohn-, Ersatzteil und Lackierkosten in Abzug gebracht. Ferner können Auf- bzw. Abschläge für die Marktgängigkeit und das Alter des Fahrzeuges berücksichtigt werden. Es ergibt sich ein Restwert für das Fahrzeug, bei dem die Wiederinstandsetzung gerade noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Autor rät, diesen berechneten Restwert als Grundlage zu nehmen und anhand der Restwertbörsen zu überprüfen. Ferner sieht er seinen Artikel als Anregung zur weiteren Diskussion an.

Kommentare

Persönliches Fazit:
M.E. ein durchaus probates Hilfsmittel. Vor allem hat man bei den vorgenommenen Abzügen die Möglichkeit für eigenes Ermessen. Bspw. bei den Ersatzteilen: Bei einer Golftüre kann der Abzug entsprechend höher sein, da diese leichter gebraucht (und evtl. schon lackiert) erhältlich ist als bspw. sicherheitsrelevante Baugruppen wie Achsteile, Lenkung etc. Insofern kann man sich von einer pauschalen Betrachtung lösen und den ermittelten Restwert ggf. auch erklären. Abschließend ist sicher auch ein Vergleich mit dem Diagramm von Scheiber sinnvoll.

Kommentar 2:
Nach dem Studium des Berechnungsschemas fällt auf, dass die Wertminderung nicht berücksichtigt wurde und zumindest in der Vorstellung der Formel die Transaktionskosten zunächst zum Restwert addiert werden. Allerdings werden bei den Berechnungsbeispielen richtigerweise diese Transaktionskosten subtrahiert. Was die Position der Wertminderung anbelangt, hat diese gegenüber früheren Jahren eine immer höhere Bewandtnis und darf bei der Festsetzung eines Restwertes nicht fehlen. Der Unterzeichner machte Herrn Schrodt auf die Umstände am 14.05.2012 telefonisch aufmerksam.
JSchueller 00:04, 15. Mai 2012 (CEST)

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