Defekt an der Instrumententafel - spontan, verschleißbedingt oder Fahrzeugmangel?

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2007, p. 178 (# 6)

An einem Gebrauchtfahrzeug fiel relativ kurz nach dem Kauf die Instrumententafel aus. Mittels eines technischen Gutachtens sollte die Ursache des Defektes geklärt werden. Weil die defekte Instrumententafel nicht mehr zur Verfügung stand, löste die Ingenieurgemeinschaft Himbert, Mücke, Sonnhalter und Göbel den Fall auf Basis technisch-physikalischer Zusammenhänge und Recherchen über den Fahrzeugtyp und das konkrete Fahrzeug.


Zitat

Himbert, G.: Defekt an der Instrumententafel - spontan, verschleißbedingt oder Fahrzeugmangel? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2007), pp. 178 – 180 (# 6)

Inhaltsangabe

Mängel beim Gebrauchtwagen an elektronischen Teilen, hier Defekt der Instrumententafel. Der konkrete Sachverhalt eines Elektronikschadens wird vom Autor anlässlich einer Gerichtsverfahrens besprochen und hierbei verschiedene Ausfallszenarios erklärt. Im wesentlichen wird dabei Bezug auf die sog. Badewannenkurve genommen und aufgrund des Fahrzeugalters (5,5 Jahre) ein Frühausfall und aufgrund der "Run-in Tests" der Hersteller ein alterungsbedingter Ausfall ausgeschlossen. Somit bleibe nur noch ein Zufallsausfall übrig.

Anmerkungen

Die Argumentation des Autors steht m.E. auf wackligen Füßen. Denn es wird das Fahrzeugalter herangezogen und nicht der km-Stand (39.000). Bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 250.000 km ist der Elektronikschaden nach ca. 1/6 der Gesamtlaufleistung aufgetreten. Da könnte man durchaus auch einen Frühausfall annehmen, zumal die gezeigte Badewannenkurve keine konkrete Zeitachse hat und somit nur qualitativen Charakter. Natürlich ist das Fahrzeugalter insofern relevant, als dass gewisse Komponenten auch bei Nichtbenutzung altern. Wieso jedoch die Laufleistung überhaupt keine Rolle spielen soll, sagt der Autor nicht. Aber auch wenn das Fahrzeugalter eine gewisse Rolle spielt, so sind 5,5 Jahre bei einer durchschnittlichen Fahrzeuglebensdauer von 18 Jahren[1] noch nicht mal 1/3.
Insgesamt fehlen jedoch für eine Beurteilung von Elektronikschäden derzeit (01/2018) immer noch einheitliche Kriterien und Maßstäbe. Vdengineering (Diskussion) 15:06, 19. Jan. 2018 (CET)

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