Aufzeichnung von Einsatzsignalen

Aus Colliseum
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Recording of mission signals

Zitat

Hege, M.: Aufzeichnung von Einsatzsignalen. Colliseum 2009.

Einleitung

Der Ausrüstungsstand der Fahrzeuge soll am besten in Abhängigkeit vom Bundesland gelistet werden.

Die folgenden Angaben basieren auf

  • Internetrecherchen
  • Umfragen unter Kollegen
  • Befragung der Polizei
  • Anfragen bei Ministerien

Im Einzelfall ist erforderlichenfalls konkret anzufragen, da diese Liste weder Vollständigkeit noch 100%ige Richtigkeit gewährleisten kann.

Pkw der Polizei

Baden-Württemberg

Einem Einbau von UDS in Behördenfahrzeuge stand man 1998 ablehnend gegenüber.[1]

Bayern

Die eMail-Anfrage beim bayerischen Staatsministerium des Inneren führte zu folgender Auskunft (Stand 04/2009):

  • Bayerische Polizeifahrzeuge sind nicht mit UDS ausgestattet
  • Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei Pkw und Lkw der bayerischen Polizei nicht aufgezeichnet

Berlin

Nach einer Testphase mit UDS-Einbau in 420 Fahrzeuge sind 2.000 von 3.000 Polizeifahrzeugen mit UDS ausgerüstet worden.[2]

Brandenburg

  • Testphase im Jahre 2006[3]

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Im Jahre 1997 wurde offenbar noch über die Einführung von UDS beraten.[4]

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Fahrzeuge mit analogem Fahrtschreiber (Diagrammscheibe)

Diagrammscheibe-Sondersignale.gif

Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn werden bei vorhandenem EG-Kontrollgerät oder Fahrtschreiber aufgezeichnet. Der vergrößerte Diagrammscheibenausschnitt zeigt eine anonymisierte Auswertung (hier eines Krankenfahrzeugs), auf der ersichtlich ist, dass

  • Blaulicht mit niedrigerem Balken und
  • Blaulicht samt Martinshorn mit höherem Balken

aufgezeichnet wird. Damit kann objektiv unterschieden werden, wann das Sonderfahrzeug mit oder wann es ohne Sondersignale gefahren ist.


Fahrzeuge mit digitalem Fahrtschreiber

Beim Siemens DTCO 1381 sind 2 zusätzliche Eingänge (D1 und D2) vorhanden, die die Aufzeichnung von Blaulicht und Martinshorn erlauben. Werden diese Eingänge belegt, werden die Signale sekundengenau aufgezeichnet. Bis zum 14.04.2009 lagen den Fahrtschreiberauswertern bei Continental in Villingen-Schwenningen auf Anfrage nach freundlicher Mitteilung durch Klaus Reusch allerdings noch keine entsprechenden Aufzeichnungen mit Sondersignalen aus dem Feld vor, so dass an dieser Stelle noch kein Beispiel (analog zur obigen Diagrammscheibe) aufgeführt werden kann.

Ab Rel.1.3a besteht zu den o.g. Aufzeichnungen zusätzlich die Möglichkeit einen Wegstreckenstempel auf 5 m genau aufzuzeichnen.

Diese Daten können mit der Software TIS-compact II heruntergeladen und ausgewertet werden.

Rechtliche Aspekte

Laut ADAC-Motorwelt Heft 03/2006 genießen Einsatzfahrzeuge ausschließlich dann freie Bahn, wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt ein Einsatzfahrzeug nur mit Blaulicht, mahnt das zwar die anderen Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit, schafft aber alleine noch keine freie Fahrt für das Einsatzfahrzeug. Im konkreten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt Grün. Ein Fahrzeug des Querverkehrs musste deswegen eine Vollbremsung hinlegen. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich bremsenden Pkw nicht mehr anhalten und fuhr auf. Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin handelte der Beamte verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzt hatte. Doch auch der Kläger, der den Unfall durch das Auffahren verursachte, musste sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen. (Az.: 12 U 50/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873)

Einzelnachweise