Anscheinsbeweis

Aus Colliseum
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Prima facie evidence

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Allgemein

Da speziell Bagetellunfälle oftmals einem Standardmuster folgen, spielt der Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht eine große Rolle. Manch ein Streitfall wird auf diese Weise ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen, sozusagen »auf dem kurzen Dienstweg« erschlagen.

Beispiele

Auffahrunfall

Ein Fahrer, der auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auffährt, trifft nach den Regeln des Anscheinsbeweis ein Verschulden an dem Unfall.[1]

Geöffnete Türe

Der Beweis des ersten Anscheins spricht für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung (§ 14 StVO) des Ein- oder Aussteigenden. Darunter fällt auch derjenige, der eine Tür seines Fahrzeugs geöffnet hat. Dieser Beweis wird nur widerlegt, wenn sich herausstellt, dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist.[2]

Linksabbieger / Überholer

Der Anscheinsbeweis spricht zunächst gegen den Linksabbieger (Sorgfaltspflicht gemäß § 9 StVO).[3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1972, Az. 13 U 140/71, Link
  2. BGH, Urteil vom 06.10.2009, Az. VI ZR 316/08, Link
  3. https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Anscheinsbeweis_gegen_Linksabbieger.php