Anfordern von Digitalfotos

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Fotos von der Unfallaufnahme der Polizei

Insbesondere nach schweren Unfällen schießen die Polizeibeamten i.d.R. Fotos, die heutzutage ausnahmslos digital sind. Diese Fotos werden seit etwa 2010 dauerhaft gespeichert und können bei Bedarf bei der Unfallsachbearbeitung der Polizei angefordert werden. An öbuv Sachverständige werden die Fotos im Regelfall problemlos übermittelt; nur in wenigen Fällen holt sich der Sachbearbeiter sicherheitshalber vorab die Erlaubnis der Staatsanwaltschaft.

Meist werden größere Datenmengen nicht gemailt, sondern auf Datenträger (CD/DVD) versendet. Unter Umständen muss dazu vorab ein Datenträger samt Rückumschlag übermittelt werden.

Die konkrete Vorgehensweise ist von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich, teilweise auch vom Land-/Stadtkreis abhängig. In Bayern werden pro Bilddatei 4 € in Rechnung gestellt, jedoch maximal 100 €.

In Hessen werden die Bilddateien zentral beim LKA gespeichert. Der zuletzt für den Vorgang zuständige Sachbearbeiter (nur der hat die Berechtigung) kann den Vorgang reaktivieren und dann die Bilder anfordern. Vom LKA werden die Dateien dann auf CD kostenfrei - je nach konkreter Anforderung durch den Beamten auch direkt an den Sachverständigen - versandt. Eine generelle Löschfrist besteht derzeit (noch) nicht. Allerdings bleiben die Bilder nur dauerhaft gespeichert, wenn die Dateien mit dem sogenannten ComVor-Vorgang verknüpft wurden. Wenn sie ohne Verknüpfung nur im EBV (lokales System) liegen, besteht die Gefahr der relativ zeitnahen Löschung. Es empfiehlt sich daher immer, die Dateien so früh wie möglich anzufordern und vor allem, sich nicht mit dem Hinweis auf pauschale Löschfristen abzufinden. Hier ist der Kenntnisstand der Beamten häufig zumindest lückenhaft.

In Baden-Württemberg werden Digitalfotos teilweise (Zitat "aufgrund des großen verstrichenen Zeitraumes seit dem Unfalltag") nach weniger als zwei Jahren gelöscht. Man hat dann aber immer noch den Ausdruck aus der Verkehrsunfallanzeige.

Verkehrsmesstechnikfotos

In vielen Fällen sind auch Verkehrsmesseinrichtungen heutzutage mit Digitalkameras ausgestattet. Auch hier übermitteln viele Bußgeldstellen die Dateien auf Anfrage an gerichtlich oder öffentlich bestellte Sachverständige.

In Bayern werden digitale Bilddateien beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (PVA) zentral gespeichert und auf Anfrage durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen mit Nachweis der gerichtlichen Beauftragung im konkreten Verfahren kostenlos auf CD gebrannt und übersendet. Auch von bayerischen Zweckverbänden, die oftmals in ländlicheren Gegenden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt sind, werden dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen die Bilddateien auf Anforderung per CD kostenlos zur Verfügung gestellt.

Unfallaufnahme durch einen Sachverständigen

Wurde der Unfall durch einen Sachverständigen aufgenommen, so versteht es sich von selbst, dass diese einem anderweitig tätigen Sachverständigen (etwa im Zivilverfahren) zur Verfügung gestellt werden.

Fotos aus Schadengutachten

Die Fotos im Schadengutachten dienen der Beweissicherung und sind dementsprechend für ein etwaiges Zivilverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern dafür Kosten anfallen, sind diese nach dem Beibringungsgrundsatz von der jeweiligen Partei zu tragen, auch wenn sie – zur Vereinfachung des Prozederes – vom Unfallsachverständigen direkt beim Schadengutachter angefordert wurden.

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