Amtliches Kennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[70/222/EWG]] über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
* [[70/222/EWG]] über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
* [[VO (EU) 1003/2010]] über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit
* [[VO (EU) 1003/2010]] über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit
* DIN-Norm "Retroreflektierende Kennzeichenschilder, Stempelplaketten und Plakettenträger für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge" {{DIN|74069}}
* DIN-Norm "Retroreflektierende Kennzeichenschilder, Stempelplaketten und Plakettenträger für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge" {{DIN|Norm=|Nummer=74069}}


[[Kategorie: Recht]]
[[Kategorie: Recht]]
[[Kategorie: Normen]]
[[Kategorie: Normen]]

Version vom 27. September 2020, 16:38 Uhr

engl. Vehicle registration plate
im Sprachgebrauch auch »Nummernschild«

Ausgestaltung

Größe, Schrift und Abstände der amtlichen Kennzeichen werden bspw. in den Anlagen V. - VII. zur StVZO (mittlerweile Anlage 4 der FZV) geregelt.

Abmessungen:

  • a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
  • b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
  • c) Kraftradkennzeichen: Breite 180 mm bis 220 mm × Höhe 200 mm
  • d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Sonstiges

Unter www.anke-art.de kann man sich den Windows-TrueType-Font "Car-Go" für amtliche Kennzeichen herunterladen. Sieht echt schick aus:

Cargo-font.gif

Siehe auch

  • wikipedia – Kfz-Kennzeichen
  • 70/222/EWG über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
  • VO (EU) 1003/2010 über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit
  • DIN-Norm "Retroreflektierende Kennzeichenschilder, Stempelplaketten und Plakettenträger für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge" DIN 74069