130 %-Opfergrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemein ==
== Allgemein ==
Nach BGH-Rechtsprechung kann ein Geschädigter, der nach einem Unfall sein Kfz reparieren lässt, vom Schädiger Ersatz der Reparaturkosten verlangen, sofern diese nicht 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.


== Beiträge im VuF ==
== Beiträge im VuF ==

Version vom 17. Mai 2020, 13:51 Uhr

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Allgemein

Nach BGH-Rechtsprechung kann ein Geschädigter, der nach einem Unfall sein Kfz reparieren lässt, vom Schädiger Ersatz der Reparaturkosten verlangen, sofern diese nicht 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.

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