Vertrauensgrundsatz

Aus Colliseum
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engl. Principle of Reliance

Nach dem Vertrauensgrundsatz kann man grundsätzlich – sofern man sich selbst an die Regeln hält – im Straßenverkehr darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich ordnungsgemäß verhalten. Ansonsten würde jeglicher Verkehrsfluss ausgebremst. Ausnahmen gelten gegenüber Kindern, Behinderten, älteren Leuten und anderen Schutzbedürftigen.
In Deutschland ist der sog. Vertrauensgrundsatz allerdings in keinem Gesetz geregelt, sondern eine Konstruktion der Rechtsprechung (anders in Österreich!). §1 Abs. 1 StVO ist quasi die natürliche Grenze des Vertrauensgrundsatzes.

Siehe auch

  • wikipedia – Vertrauensgrundsatz
  • Mauer, R.: Die Funktion des Vertrauensgrundsatzes im geltenden Strafrechtssystem. Dissertation an der Universität Rostock, 1995
  • Brinkmann, B.: Der Vertrauensgrundsatz als eine Regel der Erfahrung – Eine Untersuchung am Beispiel des Lebensmittelstrafrechts. Dissertationsschrift, 1996, ISBN 978-3-428-08689-4