Unbedenklichkeitsgrenze bei Anprall an eine Anhängekupplung

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SVR, 4/2004 pp. 121 – 122

Zitat

Schimmelpfennig, K.-H.; Marten, N.: Unbedenklichkeitsgrenze bei Anprall an eine Anhängekupplung. SVR 4/2004 pp. 121 – 122

Inhaltsangabe

Der Titel des 2-seitigen Aufsatzes weckt eine Erwartungshaltung beim Leser, die der Beitrag nicht erfüllen kann. Es wird ein typischer Parkplatz-Unfall aus der Praxis beschrieben, bei dem sich die Versicherung weigerte, den Austausch einer AHK aus Sicherheitsgründen zu erstatten. Es wird von bereits durchgeführten Versuchsreihen zur Bestimmung einer Unbedenklichkeitsgrenze gesprochen, ohne deren Ergebnis zu nennen. Es werden einzig Versuche geschildert, bei dem bereits vorgeschädigte AHK einem Dauerschwingversuch nach EG-Richtlinie unterzogen wurde. Dabei entstanden weder Risse noch Brüche.
Letztlich schließt der Artikel mit der Feststellung, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um jedes Risiko auszuschließen und um AHK bis zu einer Unbedenklichkeitsgrenze verwenden zu können.
Ein Literaturverzeichnis fehlt.
Fazit: Eine 2004 so bezeichnete Unbedenklichkeitsgrenze gibt es auch Stand 07/2016 nicht. Vdengineering (Diskussion) 13:59, 5. Jul. 2016 (CET)

Beiträge im VuF

Siehe auch

  • http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_04_04.pdf
  • Marten, N.: Untersuchungen an Pkw-Anhängekupplungen zur möglichen Überbeanspruchung durch leichte Heckkollisionen. Diplomarbeit an der FH Lippe und Höxter, 2003
  • Marten, N.: Sonderproblematik bei Auffahrunfällen; Anprall an eine Anhängekupplung. VRR 5/2006, pp. 175 – 179