Stundenverrechnungssatz

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Hourly Rate

Stundenverrechnungssatz - der ortsübliche, mittlere

Einleitung

Die Berechnung der Schadenshöhe auf Basis fiktiver Reparaturkosten ist immer wieder strittig, u.a. der verrechnete Stundensatz der Reparatur-(Fach-)Werkstatt. Generell geht die höchstrichterliche Rechtsprechung dahin, dass der Geschädigte die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen.

Urteile

  • Porsche-Urteil, BGH-Urteil April 2003 (VI ZR 398/02)
  • VW-Urteil, BGH-Urteil Oktober 2009 (VI ZR 53/09)
  • BMW-Urteil, BGH-Urteil Februar 2010 (VI ZR 91/09)
  • Audi-Quattro-Urteil, Juni 2010 (VI ZR 302/08)
  • Mercedes-A 170-Urteil, Juni 2010 (VI ZR 337/09)
  • BGH-Urteil Mai 2013 (VI ZR 320/12)
  • BGH-Urteil Juli 2014 (VI ZR 313/13)
  • BGH-Urteil November 2015 (IV ZR 426/14), siehe auch hier, Permalink
  • BGH-Urteil vom 7. Februar 2017 (VI ZR 182/16)[1]
a) Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden.
b) Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird.
c) Ist ein über neun Jahre altes und bei dem Unfall verhältnismäßig leicht beschädigtes Fahrzeug zwar stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert, dort aber in den letzten Jahren vor dem Unfall nicht mehr gewartet worden, ist der Verweis auf eine "freie" Fachwerkstatt nicht unzumutbar.

Siehe auch

Beiträge im VuF

Einzelnachweise