Sondersignal
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Exemption
Allgemein
Optische Signale
Akustische Signale
In Deutschland ist das einzig offiziell zugelassene Signal das Folgetonhorn (Einsatzhorn bzw. Martinshorn / Martin-Horn), Tonfolge a′–d″ ( DIN 14610). Das Anhaltehorn darf nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden. Die genannte DIN-Norm schreibt in einem Abstand von 3,5 m einen Schalldruckpegel von mindestens 110 Dezibel vor. Dabei darf das Signal insgesamt zehn Prozent leiser als der lauteste Ton erschallen.
- Stadthorn (f = 410 – 547 Hz): breiterer Abstrahlwinkel
- Landhorn (f = 362 – 483 Hz): Abstrahlung v.a. nach vorne
Beiträge im VuF
- 2010 #9 Dynamische Wahrnehmbarkeitsanalyse eines Martinshorns im Frequenzspektrum
- 2012 #10 UDS-Daten bei Sondersignalen (Martinshorn)
- 2018 #5 Zur Wahrnehmbarkeit des Martinshorns