Keine Entschädigung für überflüssige Lichtbilder zum schriftlichen Gutachten
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1994, p. 320 (#11)
Zitat
Jessnitzer, K.: Keine Entschädigung für überflüssige Lichtbilder zum schriftlichen Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), p. 320 (#11)