Identifizierung gefährlicher Güter bei Verkehrsunfällen

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1979, p. 239 (#11)

Zwei Situationen sind denkbar, in denen der Sachverständige in der Lage sein sollte, gefährliche Güter im weitesten Sinne an ihrer Deklaration zu erkennen und einzuordnen:
Zum einen, wenn Fahrzeuge oder deren Ladung zur Prüfung anstehen, ob die vielfältigen rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Hier gelten zunächst die für den Straßenverkehr üblichen gesetzlichen Regelungen wie die StVO (e.g. § 21 etc.), StVZO (§§ 1g, 34,35,42 usw.) Sozialvorschriften, deren Einhaltung dann über den Fahrtschreiber oder das EG-Kontrollgerät zu prüfen ist, das GüKG, welches in seinen Vorschriften das Mitführen von Beförderungs- und Begleitpapieren im grenzüberschreitenden Verkehr regelt, das Gewerberecht mit den Beförderungs- und Überwachungsvorschriften im innerdeutschen Straßenverkehr einschließlich der Druckgasverordnung, das Atom- und Sprengstoffrecht in den §§, welche die Beförderungsbestimmungen enthalten und, als wichtigstes, das Gefahrgut-Recht (GGVS - GefahrgutVSt) mit den Anlagen A und B bzw. das ADR im europäischen Geltungsbereich. Auf diese verwirrende Vielfalt der Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen soll im Rahmen dieser kurzen Abhandlung jedoch nicht eingegangen werden. Eine umfassende und zugleich übersichtliche Darstellung findet sich bei Hör (1978), auf die hier verwiesen werden muß.
Zum anderen bei der Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen, bei denen Fahrzeuge mit ausgewiesener gefährlicher Ladung beteiligt sind. Hier wären dann rasch und umfassend Präventivmaßnahmen zu treffen, die, insbesondere durch die Alarmierung der zuständigen technischen Dienste, eine Gefährdung von Bevölkerung und Umwelt soweit als möglich vermeiden helfen sollten. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die jeweiligen Risiken einer bedrohten und bedrohenden Ladung einwandfrei zu erkennen. Hinweise für das Vorgehen in einem solchen Falle sollen im folgenden kurz zusammengefaßt dargestellt werden.


Two situations are imaginable, in which an expert must be able to recognize dangerous goods in road traffic:
for the first if he has to examine an vehicle or the freight of such one in order to prove if the difficult legal instructions (national or international) are followed or not
for the other in cases of road traffic accidents with trucks which may carry dangerous load, to recognize such a freight in order to alarm security forces to save population and environment.
The following article deals with indications to national german but also international european legal instructions in declaring such a load correctly and to read those methaphers in order to cause the right precautions.

Zitat

Pohl, K. D.: Die Identifizierung gefährlicher Güter bei Verkehrsunfällen. Der Verkehrsunfall 17 (1979), pp. 239 – 242 (#11) &

Inhaltsangabe

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