Differenzbesteuerung

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Differential taxation

Allgemein

Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit gebrauchten beweglichen Gegenständen wie z.B. Pkw anzuwenden. Anderenfalls würde beim Wiederverkauf nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer auf den gesamten gebrauchten Gegenstand berechnet werden. Somit unterliegt nur die Differenz zwischen Händlereinkaufspreis (HEP) und Händlerverkaufspreis (HVP) der Umsatzsteuer.
Für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist Voraussetzung, dass ein Wiederverkauf vorliegt. Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist (z.B. Ankauf von Privatpersonen). Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Beispiel bei Gebrauchtwagenhändlern der Fall.
Der BVSK hält einen geschätzten Mehrwertsteueranteil von 2,4 % vom Wiederbeschaffungswert für vertretbar.[1] An anderer Stelle wird von 2,3 %[2] bzw. 2,5 %[3] [4] ausgegangen.

Realbeispiel

Eine gebrauchte Mercedes-Benz A-Klasse (EZ 2006) wurde im Januar 2013 von privat an einen Gebrauchtfahrzeughändler verkauft (HEP 5000,00 €). Zufälligerweise konnte der zeitliche Verlauf der Händlerverkaufspreise (Angebotspreise) verfolgt werden:

  • 14.02.2013: 6990,00 €
  • 09.03.2013: 6350,00 €
  • 27.03.2013: 5990,00 €

Aus der Differenz zwischen HEP und erstmaligem HVP (1990 €) ergäbe sich eine potenzielle Handelsspanne von 28,5 %. Nimmt man an, dass der Wagen am Ende für 5990 € verkauft wurde, so bleibt immer noch eine Handelsspanne von 16,5 %. Der BVSK nimmt Handelsspannen zwischen 5 und 15 % an.[1] An anderer Stelle geht man von 15 bis 17 % und sogar bis zu 30 % aus.[5]

Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung ist nun die Differenz zwischen HVP und HEP:
[math]\displaystyle{ 5990\ € - 5000\ € = 990\ € }[/math]
Aus dem Betrag von 990 € ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 v. H. herauszurechnen. 990 entspricht somit einer Bezugsgröße von 119 Prozent. Der darin enthaltene Umsatzsteuerbetrag ist herauszurechnen:
[math]\displaystyle{ 990 : 119 \cdot 19 = 158,07\ € }[/math]
Somit ergibt sich als Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung in diesem Beispiel ein Betrag von 831,93 €. Der Steuerbetrag beläuft sich auf 158,07 €.
Bezogen auf den HVP (entspr. Wiederbeschaffungswert) sind dies prozentual 2,6 %.

Beiträge im VuF

Siehe auch

Einzelnachweise