Die Definition des Begriffes »Vorschäden«

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1991, p. 31 (#1)

Zitat

Schrodt, M.: Die Definition des Begriffes »Vorschäden«. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 29 (1991), p. 31 (#1)

Inhaltsangabe

Der Autor definiert den Vorschaden als Schadenereignis, das noch erkennbar ist, wenn der neue Schaden am Fahrzeug festgestellt wird. Etwa in der Form "Vor" also vor dem neuen und "Schaden" als Unfallschadenereignis. Fachgerecht behobene Altschäden können somit nicht als Vorschaden angesehen werden. Jeder Vorschaden nach der Definition des Autors muss noch erkennbar sein.

Kommentare

1

Der Artikel aus dem Jahr 1991 ist nach Meinung des Kommentators auf Grund der zwischenzeitlich gewählten Beschreibungsform für Vor- und Altschäden überholt. Der reparierte Altschaden ist der Vorschaden geworden, der nicht reparierte Schaden, der Altschaden, bezogen auf das neue Unfall- oder Schadenereignis. Dabei ist eine weitere, feinere Unterscheidung zu treffen, die auf die Art der Instandsetzung eingehen könnte, etwa in der Form, dass Reparaturspuren sichtbar sind, oder eine nicht sach- und fachgerechte Instandsetzung erfolgte. Denkbar ist auch die Bezeichnung als teilweise provisorische Instandsetzung, die Aufschluss zum Vorschaden gibt. Der Altschaden kann hinsichtlich seiner Form, Lage und Ausprägung näher bezeichnet werden.

Einfacher und in seiner Darstellung deutlicher scheint die Wahl zu Vorschäden im Allgemeinen in der Bezeichnung "behoben" oder "nicht behoben" und der Verweis auf die jeweils ausgeführte Art und Weise zu sein.

2

Folgende Differenzierung ist mittlerweile weitestgehend üblich (wie oben angedeutet):

  • Vorschäden: bereits behobene Schäden, die dem Unfallereignis vorausgegangen sind.
  • Altschäden: nicht behobene Schäden, die dem Unfallereignis vorausgegangen sind.

Beiträge zum Thema im VuF

Siehe auch