Der Stellenwert von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr

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1979, p. 70 (#4)

Geschwindigkeitsbegrenzungen des Straßenverkehrsrechts erreichen dann Stellenwert i. S. eines Sicherheitsgewinns, wenn sie

  • die gefahrenen Geschwindigkeiten reduzieren und zugleich kausal, d. h. unter Aussonderung anderer günstiger Faktoren
  • das Unfallgeschehen signifikant günstig verändern,
  • ohne daß die Verkehrsqualität in nicht akzeptabler Weise verschlechtert wird, und wenn sie ferner
  • im Ergebnis eine so weitreichende Akzeptanz erlangen, daß sich daraus langfristig ein höheres Sicherheitsbewußtsein und ein verkehrsgerechteres Sicherheitsverhalten der Kraftfahrer entwickelt.

Diese Voraussetzungen und Auswirkungen treffen insbesondere für die in der Bundesrepublik Deutschland verordnete

  • Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h und die
  • Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw bis 2,8 t (ausgen. Autobahnen usw.) auf 100 km/h zu.

Die vorstehende Darstellung geht lediglich auf die Lage in der Bundesrepublik Deutschland ein. Im übrigen Europa gelten für Autobahnen in nahezu allen Staaten Geschwindigkeitsbeschränkungen für Autobahnen. In den USA gilt bekanntlich ein - vornehmlich aus Gründen der Energieeinsparung - angeordnetes Tempolimit von 55 mph (~ 88 km/h), das pro Jahr eine Reduzierung der Getöteten um rund 5000-6000 Personen erbrachte bzw. erbringt.
Die Frage, ob ein künftiger Europa-Gesetzgeber im Zuge einer etwaigen Harmonisierung von Geschwindigkeitsregelungen z. B. auch für Autobahnen, Gesichtspunkte, die über die Verkehrssicherheit hinausgehen (z. B. Wirtschaftswachstum und -struktur) berücksichtigen wird, bleibt offen.


Zitat

Herrmann, G.: Der Stellenwert von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr. Der Verkehrsunfall 17 (1979), pp. 70 – 74 (#4)

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